Kosten
Info
Die Osteopathie ist bei den meisten gesetzlichen
Krankenkassen nicht im Leistungskatalog enthalten. Der Patient muss die Kosten
einer Behandlung selbst tragen, aber zahlreiche gesetzliche Krankenkassen
bezuschussen eine osteopathische Behandlung nach Verordnung durch einen Arzt.
Als Privatversicherter Patient erfolgt die
Abrechnung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH)
Wichtiger
Hinweis
Vereinbarte Termine können Sie bis 24h vorher
kostenfrei und ohne Angabe von Gründen stornieren. Zu spät oder unentschuldigte
Termine muss ich Ihnen leider in Rechnung stellen, wenn die für Sie eingeplante
Behandlungszeit nicht anderweitig vergeben werden kann.